Auch bei bester Qualität bleibt ein Produkt nicht immer neu. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie für alle auftretenden Probleme auch nach Jahren bei uns einen Ansprechpartner finden, der Ihnen weiterhilft.
Insbesondere bei kraftbetätigten Anlagen ist sowohl im gewerblichen wie auch im privaten Bereich eine jährliche Prüfung durch einen geprüften Sachverständigen nach TRBS 1203 vorgeschrieben. Mit einen darüber hinausgehenden Wartungsvertrag sichern Sie sich durch vorbeugende Wartung die Wertstabilität Ihrer Investition und die Betriebssicherheit Ihrer Anlage.
Übrigens: Viele Hersteller machen den Abschluss eines Wartungsvertrages zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen zur Pflicht. Bei Ausfällen von Anlagen mit Wartungsvertrag reagieren unsere Techniker innerhalb 72 h.
Aber auch ohne Vertrag werden Reparatur- und Wartungsarbeiten in der Regel innerhalb von einer Woche ausgeführt. Auch telefonisch können Sie uns zu technischen Einzelheiten fragen.